Die Ersten Schritte
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Ein registrierter Wohnsitz - die Bedingung für den ersten Aufenthaltstitel (RVP) Prinzipiell können auch Ausländer eine Wohnung oder ein Haus mit Grundstück in Russland erwerben. Der Erwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche bleibt jedoch Staatsbürgern der Russischen Föderation vorbehalten. In dieser Hinsicht ist die Herstellung einer Meldeadresse auf den eigenen Namen relativ unkompliziert. Man benötigt lediglich  ein paar Dokumente aus Deutschland und das nötige "Kleingeld" Wenn man den Kauf getätigt hat und die Wohnung oder das Grundstück entsprechend registriert wurde, beantragt man  beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer. Diese Steuernummer ist notwendig, um die jährliche Grundsteuer zahlen zu können.  Das betrifft sowohl Wohnungen, als auch Grundstücke. Bei der Antragstellung zum RVP werden auch Mietverträge für eine Wohnung oder ein Haus akzeptiert. Dieser Mietvertrag  muss jedoch über eine Mietdauer von mindestens 3 (drei) Jahren laufen. Man sollte auch davon ausgehen, dass Belege  für die Mietzahlungen gefordert werden, um die Existenz einer Scheinadresse auszuschließen. 1.a ) eine Wohnung bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung registrieren 1.b ) ein Grundstück bei der zuständigen Gemeinde registrieren und einen Eintrag im Katasteramt beantragen 2.) Abholung aller Dokumente nach der Registrierung und dem Katastereintrag ca. 2 Wochen nach Antragstellung direkt in Moskau innerhalb der MKAD  Das RVP ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Man benötigt kein Visum und kann mehrfach ein- und ausreisen.  Mit diesem RVP darf man dann auch in Russland arbeiten, wobei  sich die Arbeiterlaubnis auf den jeweiligen Registrierungsbezirk  beschränkt. Man darf also z.B. NICHT in Moskau arbeiten, wenn  der Wohnsitz im Moskauer Bezirk registriert ist. Wenn der  Wohnsitz jedoch registriert ist,so darf man auch in Moskau arbeiten.Nur mit dem Zweiten  Aufenthaltstittel darf man, unabhängig vom Registrierungsbezirk in Gesamt Russland arbeiten. An das RVP sind jedoch Bedingungen geknüpft. So sollte man sich mindestens  6 Monate pro Jahr in Russland aufhalten, damit der Titel nicht entzogen wird.  Weiterhin wird ein Sprachtest gefordert, der dem Sprachniveau A2 entspricht.  Insofern entspricht das RVP einem Aufenthaltstitel, wie dem der BRD innerhalb der RVP-Laufzeit von 3 Jahren (frühstens nach 6 Monaten  RVP-Laufzeit)  sollte man den zweiten Aufenthaltstitel (VID) beantragen. Ansonsten  läuft der erste  Aufenthaltstitel nach 3 Jahren ab und muss wiederholt werden,  wenn man sich weiterhin unbefristet in Russland aufhalten und in  Russland arbeiten möchte.
Der Kauf eines Grundstück´ oder eines Hauses
Wenn sie sich für einen Hauskauf entscheiden, Anbieter gibt es viele. Aber es ist Vorsicht geboten. Nicht jeder Anbieter ist Seriös. Nehmen Sie einen Anwalt oder Makler. Diese können Ihnen Ärger ersparen.
Viel Glück und Erfolg bei Ihrer Suche !
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